Maßnahmen

Auszug aus der Satzung

Der Stiftungszweck soll durch folgende Maßnahmen verwirklicht werden:

1. Übernahme von Aufgaben sozialer Hilfe durch Beratung, finanzielle Unterstützung und Betreuung hilfsbedürftiger Menschen im Sinne des § 53 AO;

2. Durchführung von Konferenzen, Schulungen und Tagungen zu geistlichen Themen, Lebensbewältigung, sozialem Verhalten und zu missionarischem Engagement mit dem Ziel, einen biblisch orientierten Lebensstil zu praktizieren;

3. Miete, Kauf, Errichtung und Vermietung von Immobilien zur Nutzung für Betreuung von Randgruppen, Konzerte, Kongresse und anderen Veranstaltungen zur Erfüllung der satzungsgemäßen Tätigkeit der Stiftung;

4. Verbreitung des Evangeliums auf vielfältige Weise, z.B. durch Gesprächsgruppen, Bibel- und Hauskreise, Seminare, Schulungen und Veranstaltungen belehrenden Charakters, Produktion und Vertrieb von Medien, Internet, missionarische Einsätze im In-und Ausland, Verteilung christlicher Literatur sowie die Zusammenarbeit und Unterstützung von Gemeinden, Gemeinschaften, Gruppen, Hilfsorganisationen und Missionswerken im In- und Ausland;

5. Soziale Dienste, wie Betreuung und Unterstützung von geistig, körperlich und psychisch Behinderten, Gefangenen, Abhängigen und sozial schwachen Menschen im Sinne des § 53 AO, Hilfsdienste und Förderung von Projekten im In- und Ausland, wie humanitäre Hilfe, Unterstützung Notleidender und des Völkerverständigungsgedankens.

 
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